Elektronikerin / Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
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Elektronikerinnen/Elektroniker übernehmen je nach Fachrichtung vielfältige Aufgabe rund um die Elektrik. Sie planen elektrische Anlagen nach Kundenwunsch, installieren sie und nehmen sie in Betrieb. Elektrische Systeme werden von ihnen gewartet und jede Störung so schnell wie möglich beseitigt.
Kurzum, sie sind bei der Errichtung und im Service von elektrischen Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur-, Automatisierungs-, Informations- und Kommunikationstechnik tätig.
- Das Arbeitsgebiet Energie- und Gebäudetechnik umfasst das Errichten, Prüfen, Einstellen, in Betrieb nehmen und das Instandhalten von Anlagen und Anlagenkomponenten zur Erzeugung, Fortleitung, Umwandlung und Abgabe der elektrischen Energie. Dazu gehören Erdungs-, Blitzschutz-, Überspannungsschutz-, Antennen-, Beleuchtungs-, Wärme-, Kälte- und Klimaanlagen, wie auch die Gebäudeautomatisierung, Bustechnologie, Signalübertragungstechnik sowie Techniken zur rationellen Energieverwaltung.
- Bei all ihren Tätigkeiten tragen Elektronikerinnen/Elektroniker die Verantwortung für die Sicherheit der von ihnen errichteten Anlagen gemäß den Vorschriften des VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker e.V.).
- Voraussetzung für die zukünftigen Elektronikerinnen/Elektroniker sollte demzufolge ein grundlegendes Interesse für die Elektrik sein. Ein manuelles Geschick, gutes Auffassungsvermögen, Farbsehtüchtigkeit, Schwindelfreiheit ,ein gutes Auffassungsvermögen, Teamfähigkeit sowie Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind notwendig. Eine Bereitschaft sich permanent fortzubilden erscheint wünschenswert.
Betriebliche Ausbildungsinhalte
Auszug aus der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin vom 25. Juli 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 32)
§ 4 Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- Beraten und Betreuen von Kunden, Verkauf
- Einrichten des Arbeitsplatzes, Montieren und Installieren
- Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken, Messen und Analysieren
- Prüfen der Schutzmaßnahmen
- Aufbauen und Prüfen von Steuerungen
- Durchführen von Serviceleistungen
- Analysieren von Fehlern und Instandhalten von Geräten und Systemen
In der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik:
- Konzipieren von Systemen
- Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen
- Aufstellen und Inbetriebnehmen von Geräten
- Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen
- Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen
- Prüfen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen
Überbetriebliche Ausbildungsinhalte
Grundlegung und Vertiefung verschiedener Fertigkeiten und Kenntnisse der betrieblichen Ausbildung
- Als schulische Vorbildung ist ein Abschluss der Sekundarstufe I - Hauptschul-, bzw. - Realschulabschluss - erforderlich. Dabei sind möglichst gute Leistungen in Mathematik und Physik wünschenswert.
- Die Ausbildungsdauer beträgt 3½ Jahre.
- Die Berufsausbildung erfolgt in der Grundstufe zunächst in schulischer Vollzeitform in einer Berufsfachschule (BFS).
Anschließend erfolgt die Ausbildung im Wesentlichen im Handwerksbetrieb, ergänzt durch überbetriebliche Ausbildung in den Ausbildungsstätten des Handwerks und in der Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Schulform | Ausbildungsdauer | Abschluss |
BFS in schulischer Form | 1 Jahr |
Anrechnung auf eine Berufsausbildung
|
Ausbildung im dualen System (Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen) |
2 1/2 Jahre |
Facharbeiterbrief bzw.
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Einjährige Berufsfachschule (BFS) Elektrotechnik
Die einjährige Berufsfachschule Elektrotechnik vermittelt als Vollzeitschule in enger Zusammenarbeit mit dem Elektrohandwerk die gleichen fachpraktischen und fachtheoretischen Bildungsinhalte wie das duale erste Ausbildungsjahr einer elektrotechnischen Berufsausbildung. Der erfolgreiche Besuch wird als 1. Ausbildungsjahr in einem Elektroberuf angerechnet; die nachfolgende duale Berufsausbildung verkürzt sich also um ein Jahr.
Einjährige BFS Elektrotechnik |
Fachstufen | |
Unterrichtsfächer | Wochenstundenzahl | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 ½ Jahren |
Deutsch/Kommunikation | 9 | 2 Berufsschultage |
Fremdsprache/Kommunikation | ||
Politik | ||
Sport | ||
Religion | ||
Fachtheorie mit den Lernfeldern
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9 | |
Fachtpraxis mit den Lernfeldern
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18 | |
Fachstufe 1 mit den Lernfeldern
|
7,5 | |
Fachstufe 2 mit den Lernfeldern
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16,5 | |
Insgesamt | 36 | 24 |
Stundentafel laut der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO)
Berufliche Weiterbildung - nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit - erfolgt durch besondere Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten, wie
- Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Mechatronik, Leistungselektronik, Elektrische Energietechnik, Biologische Elektroinstallationen, Betriebsführung im Elektrohandwerk.
- Eine Aufstiegsausbildung (nach entsprechender Berufspraxis) wie die Vorbereitung zur Meisterprüfung, ermöglicht die Selbstständigkeit als Elektrotechnikermeister/-in.
- Die Gesellenprüfung
besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2 - Teil 1 der Gesellenprüfung
erfolgt vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres. - Teil 2 der Gesellenprüfung
erfolgt am Ende der Fachstufe 2. - Prüfungsausschuss
Zuständig ist die Handwerkskammer Aurich.
- Fachgruppensprecher des Fachbereichs Elektrotechnik:
Meyer, Thomas - 04931 / 93370